FlyingPhotography

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omo-net GmbH - FlyingPhotography

Breslauer Str. 51

53359 Rheinbach

Tel. +49 2226 / 897 2128

Fax: +49 2226 / 899 7959

info@flyingphotography.de

 

 

 

1. Leistungen

Die omo-net GmbH FlyingPhotography (nachfolgend: omo-net) bietet in eigener Leistung auf eigene oder fremde Rechnung Luftfotografien und Luftvideoaufnahmen von und in Objekten sowie von Grundstücken an. Für diese Dienstleistung setzt d ie omo-net eine Flugdrohne ein, die kombiniert mit professionellem Fotoequipment (Nikon D800E, D300s, Sony HDR-PJ780VE u. ä.) hochwertige Bilder und HD-Videos aus einer anderen Perspektive erstellt. Neben privaten Einsatzmöglichkeiten (Hochzeit, Open Air- Veranstaltungen etc.) besteht die Möglichkeit, Koordinatenflüge und Rasteraufnahmen durchzuführen.

 

2. Vergütung

 

2.1

Die Vertragsmodalitäten, insbesondere das für die Leistungen der omo-net zu entrichtende Honorar sowie der konkrete Auftragsumfang, werden zwischen der omo-net und dem Kunden durch eine separate schriftliche Vereinbarung geregelt.

 

2.2

Die Rechnungsstellung erfolgt schriftlich gegenüber dem Kunden. Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu tätigen. Bei Zahlungsverzug ist omo-net berechtigt, Verzugskosten und Mahngebühren in Höhe von 10,00 € zu verlangen.

 

2.3

omo-net ist berechtigt, Vorauszahlungen von bis zu 50 % der Auftragssumme vor der Leistungserbringung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug von mindestens 7 Tagen ist omo-net berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

 

3. Leistungszeit

 

3.1

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist omo-net berechtigt, die vereinbarte Leistung innerhalb eines Zeitrahmens von zwei Wochen nach Auftragserteilung zu erbringen.

 

3.2

omo-net ist jedoch darüber hinaus befugt, diesen Zeitrahmen aus Gründen höherer Gewalt (Witterung, elektromagnetis che Störeinflüsse, Sonnenstürme etc.) nach Rücksprache mit dem Kunden um bis zu zwei weitere Wochen zu verlängern. Ein Recht des Kunden, das Vertragsverhältnis aus diesen Gründen zu kündigen, wird ausgeschlossen.

 

4. Rechte

 

4.1

Der Kunde erhält von omo-net Abzüge/Kopien von dem hergestellten Bildwerk. omo-net bleibt Rechteinhaber an sämtlichen erstellten Bildern und Videoaufnahmen. Die Quelldateien sind ausschließliches Eigentum von omo -net.

 

4.2

Der Kunde sichert zu, hinsichtlich der bei den Aufnahmen durch omo-net abgebildeten Gebäude und Grundstücksbereiche nutzungs-/verfügungsbefugt zu sein.

 

4.3

Der Kunde überträgt der omo-net unentgeltlich die ausschließlichen, zeitlich, inhaltlich, sachlich und räumlich unbefristeten, unbegrenzten und uneingeschränkten Nutzungsrechte sowie sämtliche Schutzrechte hinsichtlich aller heute bekannten Nutzungsarten, insbesondere im Hinblick auf Verwertung, Vervielfäl tigung, Veränderung, Verbreitung, Veröffentlichung, Digitalisierung, Ausstellung, Vorführung, Sendung, Wiedergabe, Speicherung und Nachdruck in und auf allen heute und zukünftig nutzbaren Medien – auch partiell – und zwar ungeachtet der Übertragungs -, Träger-, Präsentations-und Speichertechniken (insbesondere Datenbanken und Internet, auch wenn die hergestellten Aufnahmen in einem abgeschlossenen Mitgliederbereich veröffentlicht werden, der sich aus Mitgliedsbeiträgen finanziert) an den von omo-net hergestellten Bildmaterialien.

 

4.4

omo-net ist berechtigt, die aufgrund des zwischen ihm und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses hergestellten Bild-/Videoaufnahmen zu eigenen Werbezwecken auf seiner Internetpräsenz wie auch in der Printwerbung mit Referenzangaben zu nutzen.

 

5. Haftung

 

5.1

omo-net, dessen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit . Dies gilt nicht für eine Haftung für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

5.2

Der Kunde stellt omo-net vor der Inanspruchnahme Dritter wegen der hergestellten Bild- /Videoaufnahmen frei. Dies betrifft insbesondere Rechte Dritter am eigenen Bild sowie Ansprüche auf Wertersatz für die hergestellten Aufnahmen an fremden Besitz und Eigentum. Die Haftungsfreistellung beginnt mit der Ausführung der Leistungen vo n omo-net. Der Kunde sichert diesbezüglich zu, sämtliche Verfügungs- und Nutzungsrechte für den mit omo-net vereinbarten Auftrag zur Herstellung von Bild-/Videoaufnahmen zu besitzen oder die erforderlichen Befugnisse vorab von den Berechtigten eingeholt zu haben.

 

omo-net haftet weder für höhere Gewalt noch für witterungsbedingte und/oder elektromagnetische Störeinflüsse (wie z. B. Sonnenstürme, GPS-Abweichungen etc.). Dadurch bedingte Verzögerungen/Verschlechterungen des herzustellenden Bild- /Videomaterials berechtigen den Kunden weder zur Minderung/Wandlung noch zur Geltendmachung von Schadensersatz.

 

Sofern zwischen dem Kunden und omo-net eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird, die es dem Kunden ermöglicht, eigenes technisches Equipment an der Flugdrohne von omo-net zur Herstellung von Bild-/Videoaufnahmen anzubringen, übernimmt omo-net keine Haftung für die Qualität und die Mangelfreiheit der he rgestellten Aufnahmen.

 

6. Aufrechnung

Eine Aufrechnung des Kunden mit eigenen Forderungen gegenüber Forderungen der omo-net ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden.

 

7. Leistungserbringung durch Dritte

omo-net ist berechtigt, die vertragliche geschuldete Leistung durch Drittunternehmen ausführen zu lassen. Für diesen Fall besitzt der Kunde das Recht, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen. Dieses Sonderkündigungsrecht ist durch den Kunden unverzüglich geltend zu machen. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet.

 

8. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Unternehmer ist, bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der omo-net. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO)

 

9. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages

 

 

 

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